EU-VERORDNUNG

EU-Verordnung 1254/2014 und Kennzeichnung von Lüftungsgeräten

Mit Inkrafttreten der EU-Verordnung 1254/2014 müssen Wohnraumlüftungsgeräte in Bezug auf den Energieverbrauch ab dem 1. Januar 2016 gekennzeichnet werden.

Dazu wird ein schon aus anderen Bereichen bekanntes Energielabel verwendet. Dieses Label soll in Verbindung mit den jeweiligen Produktdatenblättern eine schnelle
und einfache Vergleichbarkeit verschiedener Wohnraumlüftungsgeräte ermöglichen.

Dabei werden neben der Klasse des spezifischen Energieverbrauches SEV *(A+ bis G) auch die Werte der Schallleistung und des maximalen Volumenstromes auf dem Label dargestellt.

Der SEV*-Wert berücksichtigt neben dem Wert der Wärmerückgewinnung auch die elektrische Eingangsleistung (Produktdatenblatt) sowie die Steuerungsart. Dadurch ergeben sich unter Umständen für ein Gerätepaar unterschiedliche SEV-Klassen in Abhängigkeit von der zum Einsatz kommenden Steuerung.

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